Jeder von uns, der schon einmal privat einen Pkw kaufen oder verkaufen wollte, hat sich die Frage gestellt, wie man den Erwerbsvorgang am Besten schriftlich festhalten kann. Was liegt also näher, als auf die Musterverträge beim ADAC, bei anderen Automobilclubs oder Versicherungen zurückzugreifen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte am 17.02.2010 (VIII ZR 67/09) zu entscheiden, ob die Vorschriften der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB, §§ 305 ff. BGB) auf ein solches Vertragsformular anwendbar sind:

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