von Matthias Marcus
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Die Apple Inc. ist das wertvollste Unternehmen der Welt. Apple ist an der Börse so viel wert wie die 32 größten Banken der Euro-Zone zusammen. Der US-Technologiekonzern kostete am Freitag letzter Woche 340 Mrd. US-Dollar. Apple ist auf der Höhe seiner Zeit. Also dürfte ab jetzt die Zeit des Abschwungs angebrochen sein.
Steve Jobs nimmt mutmaßlich diesen entscheidenden Schritt zum Anlass, seinen sich lange ankündigenden und von vielen befürchteten Rückzug aus dem Unternehmen zu betreiben.
Der Mann war ein großartiger Vermarkter und Erfinder. Unter 313 Apple-Patenten steht sein Name. Und Jobs ist für viele ein Heiliger. Die Zeitschrift iPhone Life forderte ihre Leser just auf, am Freitag den 09.09.2011 in Gedenken an den Gründer des Unternehmens des Unternehmens eine Jeans und ein schwarzes T-Shirt zu tragen. Wie ER es immer tat. Der Unersetzliche.
Auch in der Wahrnehmung des Giganten Apple und seiner liebgewonnen Alltags-Geräte dreht sich etwas. Nicht ganz zu Unrecht wird in einem sehr lesenswerten (anonymen) Artikel auf SPIEGEL ONLINE der emotionale Niedergang in Bezug auf Apple beklagt „wie ihn zuvor Bionade, Latte Macchiato und Joschka Fischer erlebt haben“. Und es wird gefolgert: „Das wertvollste Unternehmen der Welt produziert, was alle wertvollsten Unternehmen produziert haben: seelenlosen Krempel. Apple ist wie Sushi - einst exklusiv, heute Arschgeweih.“
Und Apple sucht immer öfter die konfrontative juristische Auseinandersetzung mit seinen Konkurrenten. Auch und gerade in Europa. Apple hat den juristischen Kampf gegen echte und mutmaßliche Nachahmer bereits vor Jahren aufgenommen. Denn es war frustrierend, dass man sich nicht DAS schützen lassen konnten, was Apple unverwechselbar macht, das was sie den anderen stets voraus hatten, DIE GUTEN IDEEN.
Weapon of choice in diesem immer härter werdenden Ringen in der TECH-Branche (gegen Mitbewerber wie Microsoft, Motorola, Nokia und nun auch Google) war das Patentrecht. Der Schutz und die Verteidigung von Verfahren, Codes und Anwendungen. Der Klassische Säbel.
Gegen die Konkurrenten der Hardware-Branche wird eine weitere Waffe immer häufiger gezückt: Das Designrecht. Das Design Patent, in Deutschland umständlich Geschmacksmusterrecht genannt. Ein relativ neuer Ansatz. Florett statt Säbel.
Vor dem LG Düsseldorf erwirkte Apple etwa Anfang August ein einstweiliges Verkaufs-und Vertriebsverbot für das Galaxy Tab 10.1 von Samsung in Europa mit der Ausnahme der Niederlande (Az.: 14c 194/11).
Grundlage ist ein Geschmacksmusterrecht für das Design des iPad. Das Galaxy Tab 10.1 kopiere dessen Gestaltung auf besonders dreiste Art und Weise, behauptet Apple. (Link: Vergleich der beiden Geräte)
Die Düsseldorfer Richterin ist der Meinung, dass das Design des iPad nicht nur schützenswert sei, sondern auch die Ähnlichkeit zum Galaxy Tab gegeben sei. Das reicht um einstweilig eine Verbreitung und eine Bewerbung des Galaxy Tab zu untersagen.
Düsseldorf gilt Schutzrechtsklägern weltweit als El Dorado: Das Landgericht hat den Ruf, schnell und kompetent Entscheidungen zu treffen. Aber auch die die Wahrscheinlichkeit, dass eine Klage oder einem einstweiligen Rechtsmittel stattgegeben wird, ist hier besonders hoch. Das Global IP Projekt, eine Initiative der Kanzlei Finnegan, fand heraus, dass in 63 Prozent der Fälle der Kläger gewinnt. Weltweit liegt der Wert bei 35 Prozent (Quelle FTD). Das wissen natürlich auch die Rechtsanwälte von Apple
Das im Eilverfahren erwirkte Verbot bleibt nun in Deutschland einstweilen bis zum 9. September aufrecht erhalten. Erst dann wird das Landgericht weiter darüber verhandeln. Genug Zeit für den Tablet-Marktführer, denn Samsung verpasst so die Internationalen Funkausstellung (Ifa), einer der wichtigsten Messen für Unterhaltungselektronik. Samsung verpasst die Möglichkeit, seinen Galaxy Tab 10.1 der großen Öffentlichkeit zu präsentieren. Auf der Ifa sind die Einkäufer der großen Elektronik-Einzelhändler wie Media Markt und Saturn um die Bestellungen für das Herbst- und Weihnachtsgeschäft aufzugeben – außerdem die Fachpresse . Das Galaxy Tab darf dort weder vorgestellt noch verkauft werden.
Rechtsanwalt Henrik Timmann von der Kanzlei Rospatt Osten Pross meint, Apple wolle Samsung „mit voller Absicht die Ifa versauen“. Es habe „Angst vor dem technisch überlegenen Galaxy Tab“.
Das alles ist nicht wirklich unfair. Jedenfalls nicht wenn man die Sportart betrachtet, die Apple neuerdings spielt. Denn das ist nicht mehr Degenfechten.
Wenn schon nicht Rugby , dann ist es doch mindestens die Olympiasportart Wasserball. Apple ist ein guter und harter Wasserballspieler. Man muss sich in diesem Spiel vor allem selbst über Wasser halten, das geht am besten in dem man den Anderen unter Wasser drückt. Irgendwie. Und dabei kann man sich vielfältiger Mittel bedienen. Denn der Schiedsrichter sieht all das was unter der Wasseroberfläche geschieht nur verschwommen.
Oberhalb der Wasseroberfläche versucht Apple den hartnäckigsten Gegner bei der Hardware, Samsung, abzuschütteln. Ihm Plagiatismus vorzuwerfen, Nachahmung von Designs und letztlich von dem Gefühl, das dieses Design auslöst. Und das am besten noch vor einer entscheidenden Messe auf der alle die großen Player in Europa bestellen. Das ist der entscheidende Vorsprung, beim Wasserball eben das Abstützen auf dem Gegner. Muss man nicht abpfeifen. Es ist ein schlau errungener Wettbewerbsvorteil, der einen vorne bleiben lässt.
Gerade dann wenn man ganz vorne ist, aber merkt, dass es von hier aus nur noch Berg ab gehen kann. So wie es einst mit dem antiken Rom war. Mit der Italienischen Seria-A. Und so wie Facebook es nun zu spüren bekommt. Und gerade wenn das eintritt, was man schon seit Jahren fürchtete: Steve Jobs‘ Abgang. Wie soll Apple im Wettbewerb bestehen ohne diesen Mann? Apples Zeit könnte nicht nur subjektiv zu Ende gehen. Der Weg nach unten beginnen. Was für Kunden nicht grundsätzlich schlimm sein muss. Für den Wettbewerb und für die Wettbewerber schon gar nicht. Die haben bereits zum Überholen angesetzt. Überall dort, wo Apple schwach war. Bei der Betriebssystem-Stabilität, der Funktechnik und der System- Kompatibilität. Der natürliche Lauf der Dinge. Evolution.
Unterhalb der Oberfläche spielen sich Dinge ab, die man nur verschwommen wahrnimmt. Aber die den entscheidenden Vorteil bringen sollen, den natürlichen Lauf der Dinge verhindern können. Mit speziellen Manövern werden unter Wasser Strömungen und Abhängigkeiten erzeugt, die immer häufiger ins Fadenkreuz von Anti-trust Behörden, Datenschützern und Gerichten geraten.
Das betrifft etwa das Zensieren von App-Inhalten, konzertierte juristische Aktionen gegen das Betriebssystem Android von Google oder das Speichern von Bewegungsprofilen durch iPad und iPhone. Zusammen mit der fortschreitenden Monopolisierung von Vertriebskanälen für jede Art von Content erscheint Apple zunehmend in einem diffusen Licht. Mit messianischem Eifer wehrt sich die sehr gut vernetzte Fangemeinschaft gegen derartige Betrachtungen.
Für den vom LG Düsseldorf zu betrachtenden Fall sind solche Erwägungen egal. Hier ist nur eine summarische Entscheidung gefällt worden. In einem Eilverfahren. Aber das Eilverfahren ist in einer solch schnelllebigen Branche mit dem Neuigkeiten-Druck und den festen Messeterminen ein völlig ausreichendes Instrument, um weiter oben zu schwimmen. Wenn im Herbst in der Hauptsache entschieden wird, sind das iPad 2 und Samsung Galaxy Tab 10.1 schon längst keine heißen Themen mehr. Das Geschäft und die Bestellungen sind dann schon gemacht. Das neue iPad 3 wird voraussichtlich schon Ende des Jahres vorgestellt. Und das iPhone 5 wird uns bereits Ende September präsentiert. Von einem Herren namens Tim Cook. Einem erklärten Fitness-Enthusiasten. Wir werden bald merken, welche Sportart Cook für Apple wählt.

